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Was ist Palliativpflege

Vereinfacht formuliert: Die Palliativpflege soll die Lebensqualität von Sterbenden so gut wie möglich erhalten, die Symptome lindern und soweit machbar die Schmerzen medikamentös verringern und das Leben so erträglich wie möglich machen. Die Palliativpflege kann über den Tod hinausgehen und orientiert sich an den Bedürfnissen des Patienten und seinen Angehörigen. Sie soll dem Patienten Sicherheit geben durch entsprechende Aufklärung.

Wissenschaftliche Definition:  Wikipedia.

Wie hilft die Palliativpflege weiter

Die Palliativpflege bedeutet  nicht nur die medizinische Versorgung.
Die Palliativpflege ist immer auch die persönliche und würdevolle ganzheitliche Betreuung  in der letzten Phase des Lebens. Nicht nur der Sterbende wird betreut, sondern auch seine Angehörigen. Die Angehörigen werden in den Leidensweg und Sterbeprozess mit integriert. Bei unserer Begleitung geht es nicht darum, dem Patienten mehr verbleibende Tage zu schenken, sondern die verbleibenden Tage so angenehm und erträglich wie möglich zu gestalten. Zur Palliativbetreuung gehört auch die Palliativberatung des Patienten und der Angehörigen über die letzte Lebensphase hinaus.


Wie helfen wir

Die uns zur Betreuung anvertrauten Personen sind in dieser besonderen  Lebensphase mit Herausforderungen und Belastungen konfrontiert, die oft bis an die physischen und psychischen Grenzen gehen. Das gilt auch für die Angehörigen.

Die Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase, die Betreuung Angehöriger und Hilfestellungen bei Fragen zum Abschied sind uns eine Herzensangelegenheit.

Wir nehmen die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen und deren Angehörige  ernst und setzen uns für die  Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität unserer Patienten ein. Wir bieten unsere Unterstützung in Trauer, Zweifel und Schmerz an. Wir helfen frühzeitig  die Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden – ungeachtet deren Religionszugehörigkeit - zu unterstützen und zu organisieren.


Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs. 1 und 2 SGB V

In der ambulanten und stationären Hospizarbeit werden entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers zwischen den für die Hospizarbeit zuständigen Organisationen auf Bundesebene und dem GKV-Spitzenverband Rahmenvereinbarungen gem. § 39a Abs. 1 und 2 SGB V geschlossen, die wesentliche Vorgaben zur Qualitätssicherung beinhalten.


http://www.dhpv.de/service_gesetze-verordnungen.html